Beschlussfähigkeit der MV und Antrag auf außerordentliche MV sind hohe rRechte, die mit 10 von 100 Mitgliedern unterlegt werden sollten. Z.B. eine MV auf der 5 von 100 Mitgliedern entscheidungsfähig wären erscheint mir nicht vertretbar.
Antrag: | § 6 Kreisversammlung |
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Antragsteller*in: | Jochen Semle (KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.09.2020, 04:48 |
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