Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | Neue Satzung |
---|---|
Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 14:58 |
Veranstaltung: | Neue Satzung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 14:58 |
(1) Allgemeines
Die Mitgliederversammlung oder der Kreisvorstand können zur Erledigung
bestimmter Aufgaben zeitlich befristete oder dauerhafte Kommissionen einrichten
und auflösen.
(2) Sprecher*in
Das die Kommission einberufende Gremium bestimmt die*den Sprecher*in der
jeweiligen Kommission. Diese Person muss Mitglied sein und berichtet regelmäßig
dem Vorstand.
(3) Mitarbeit
Über die Zusammensetzung der Kommissionen entscheidet der Vorstand. Zur
Mitarbeit berufen werden können Mitglieder wie auch Nicht-Mitglieder. Bei
Abstimmungen innerhalb der Kommission sind nur Mitglieder stimmberechtigt.
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