Veranstaltung: | Neue Satzung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 14:56 |
Abschnitt 8: § 8 Arbeitskreise
Antragstext
(1) Allgemeines
Zur fachlichen Entwicklung des Kreisverbandes können Arbeitskreise gebildet
werden. Voraussetzung für eine An- oder Aberkennung als Arbeitskreis im Sinne
dieser Satzung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung.
(2) Sprecher*innen
Die Mitglieder eines Arbeitskreises wählen aus ihrer Mitte bis zu zwei
Sprecher*innen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Sie sind
die Ansprechpartner*innen des Kreisvorstandes. Presseerklärungen des
Arbeitskreises können nur im Einvernehmen mit einer*einem der Sprecher*in des
Kreisvorstandes abgegeben werden.
(3) Mitarbeit
Die Mitarbeit in Arbeitskreisen steht allen Mitgliedern offen. Die Hinzuziehung
von Nicht-Mitgliedern ist ebenfalls möglich. Bei Abstimmungen und Wahlen
innerhalb des Arbeitskreises sind nur Mitglieder stimmberechtigt.
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